Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der making brands GmbH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der making brands GmbH, Franz-Pehr-Weg 8, 9061 Klagenfurt, FN 599315x, Landesgericht Klagenfurt, UID: ATU79221815, EORI: ATEOS1000148002 (nachfolgend „making brands“ oder „Auftragnehmer“).
1.2 Leistungen umfassen insbesondere Beratungs- und Workshop-Dienstleistungen, Videoproduktionen, Implementierung von KI-basierten Kommunikationssystemen, Distributionsleistungen sowie damit verbundene Nebenleistungen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von making brands anerkannt wurden.
1.4 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche oder digitale Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.1 Umfang, Art und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder Produktions- bzw. Beratungsvertrag.
2.2 making brands erbringt Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg (z. B. bestimmte Kennzahlen, Reichweiten, Umsätze oder sonstige KPIs).
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen hierdurch gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind im Angebot sämtliche Kostenpositionen einzeln aufzuführen.
3.3 Zusätzlich zu den vereinbarten Produktions- und Beratungskosten trägt der Auftraggeber insbesondere:
– Kosten für Rechte, Lizenzen und Bewilligungen (z. B. Musik, Schauspieler:innen, Sprecher:innen, Komponist:innen, Mitwirkende etc.),
– Kosten für Sonderleistungen wie Organisation, Location-Scouting, Auswahl von Mitwirkenden,
– Mehrkosten durch wetterbedingte Verschiebungen, krankheitsbedingte Ausfälle oder höhere Gewalt,
– Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll, Transport, Lagerung und damit verbundene Versicherungen.
3.4 Wünscht der Auftraggeber einen bestimmten Dienstleister (z. B. Spedition, Versicherung), trägt er sämtliche daraus entstehenden Kosten. making brands kann diese entweder direkt an den Auftraggeber durchreichen oder mit Aufschlag fakturieren.
3.5 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt maximal 10 Stunden. Darüber hinausgehender Aufwand wird gesondert verrechnet.
4.1 Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.
4.2 Nutzungsrechte an erstellten Inhalten, Konzepten oder Systemen gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen auf den Auftraggeber über.
5.1 Sämtliche Arbeitsergebnisse, Konzepte, Videoinhalte, KI-Systeme und Kommunikationslösungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von making brands.
5.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß Angebot.
5.3 Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von making brands.
6.1 Empfehlungen, Strategien und Analysen von making brands beruhen auf sorgfältiger Erarbeitung, stellen jedoch keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Kennzahlen dar.
6.2 Werden vereinbarte Ziele oder Kennzahlen nicht erreicht, weil der Auftraggeber Empfehlungen nicht umsetzt oder abweichende Maßnahmen trifft, ist jegliche Haftung seitens making brands ausgeschlossen.
7.1 KI-Tools und Systeme werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und implementiert. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Dritt-Tools sind jederzeit möglich.
7.2 making brands übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Funktionsfähigkeit externer Systeme oder Plattformen.
7.3 Eine rechtsverbindliche Beratung (z. B. zur DSGVO oder Barrierefreiheit) wird nicht geschuldet. Hinweise und Empfehlungen stellen keine Rechtsberatung dar.
8.1 making brands verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenso, sämtliche ihm im Zuge der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln.
8.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für seine eigenen Datenschutzmaßnahmen verantwortlich.
9.1 making brands haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen ist ausgeschlossen.
9.3 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Inhalte, die er bereitstellt. Werden dadurch Rechte Dritter verletzt, stellt er making brands von allen Ansprüchen frei.
9.4 making brands übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten (z. B. urheberrechtliche Nutzung, Barrierefreiheit, Datenschutz).
10.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten folgende Stornogebühren:
– bis 14 Tage vor Projektbeginn: 30 % der Auftragssumme,
– ab Projektbeginn/Kick-off: 50 % der Auftragssumme,
– ab Produktionsstart oder Implementierungsbeginn: 70 % der Auftragssumme,
– nach Fertigstellung: 100 %.
10.2 making brands ist berechtigt, bei Verzug oder Vertragsverletzung des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten.
11.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
11.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt.
Making Brands haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgung) verursacht wurden, die Making Brands nicht zu vertreten hat. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
In allen Angeboten von Making Brands sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zwei Korrekturschleifen enthalten. Jede weitere Korrekturschleife, zusätzliche Änderung oder Abweichung vom ursprünglich freigegebenen Konzept wird gesondert nach Zeitaufwand und Kosten in Rechnung gestellt. Änderungen, die aufgrund von fehlenden oder verspäteten Informationen durch den Auftraggeber notwendig werden, gelten nicht als Korrekturschleifen, sondern als Mehraufwand, der zusätzlich zu vergüten ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form bereitzustellen. Unterbleiben notwendige Mitwirkungen oder werden diese verspätet erbracht, ist Making Brands berechtigt:
– vereinbarte Fristen und Termine entsprechend zu verschieben,
– entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen,
– etwaige Projektergebnisse dennoch abzuschließen und zu fakturieren, soweit eine Leistungserbringung auf Basis der bereitgestellten Informationen möglich ist.
Verzögerungen oder qualitative Einschränkungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers liegen ausschließlich in dessen Verantwortung und begründen weder Minderung noch Schadensersatzansprüche.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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making brands GmbH
Franz-Pehr-Weg 8, 9061 Klagenfurt
FN 599315x | Landesgericht Klagenfurt
UID: ATU79221815 | St.Nr.: 57 273/4382